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   OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11   

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https://dejure.org/2012,26875
OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11 (https://dejure.org/2012,26875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - 5 U 55/11 (https://dejure.org/2012,26875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - 5 U 55/11 (https://dejure.org/2012,26875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellungsklage kann zulässig sein, auch wenn sich der Schaden noch fortentwickelt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11
    18 a) Ist die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Vermögensschadens Gegenstand einer Feststellungsklage, so genügt für das Feststellungsinteresse (ebenso wie für die Begründetheit der Klage) nicht schon die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts, vielmehr hängt bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH WM 1993, 251, 260; WM 1996, 548, 549; WM 2002, 29, 32; ZIP 2006, 317, 319).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11
    18 a) Ist die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Vermögensschadens Gegenstand einer Feststellungsklage, so genügt für das Feststellungsinteresse (ebenso wie für die Begründetheit der Klage) nicht schon die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts, vielmehr hängt bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH WM 1993, 251, 260; WM 1996, 548, 549; WM 2002, 29, 32; ZIP 2006, 317, 319).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11
    Befindet sich der anspruchsbegründende Tatbestand (z. B. der Schaden) zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (BGH NJW 1984, 1552, 1554; VersR 1991, 788; Zöller/Greger, 29. Aufl. 2012, § 256 ZPO Rdnr. 7a).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11
    Befindet sich der anspruchsbegründende Tatbestand (z. B. der Schaden) zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (BGH NJW 1984, 1552, 1554; VersR 1991, 788; Zöller/Greger, 29. Aufl. 2012, § 256 ZPO Rdnr. 7a).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11
    18 a) Ist die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Vermögensschadens Gegenstand einer Feststellungsklage, so genügt für das Feststellungsinteresse (ebenso wie für die Begründetheit der Klage) nicht schon die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts, vielmehr hängt bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH WM 1993, 251, 260; WM 1996, 548, 549; WM 2002, 29, 32; ZIP 2006, 317, 319).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 55/11
    Zwar muss das Feststellungsinteresse grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbestehen, der Kläger ist aber jedenfalls in der II. Instanz nicht mehr gezwungen, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich geworden ist (BGH NJW 1978, 210; NJW-RR 2004, 79, 81; Zöller/Greger, a. a. O., § 256 ZPO Rdnr. 7c).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 U 143/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Wegerecht

    In einem weiteren Verfahren (5 U 55/11 OLG Hamm) haben die Kläger dann den Bruder des Beklagten auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit zum einen in Form eines Wegerechtes und zum anderen hinsichtlich von Versorgungsleitungen in Anspruch genommen.
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